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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Leistungsumfang

1. Ortak Umzüge erbringt die vereinbarten Umzugs- und Lagerdienstleistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

2. Unvorhersehbare Zusatzaufwendungen, die während der Durchführung entstehen und notwendig sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern diese den Umständen nach erforderlich waren.

3. Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

4. Das Personal von Ortak Umzüge ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet, Dübel-, Elektro-, Sanitär- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.

5. Für zusätzlich vermittelte Handwerkerleistungen haftet Ortak Umzüge nur für die sorgfältige Auswahl der Handwerker.

II. Beiladung

Umzüge können als Beiladungstransport durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

III. Einsatz von Subunternehmen

Ortak Umzüge kann zur Durchführung des Umzugs Dritte beauftragen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

IV. Pflichten des Kunden

1. Verzichtet der Kunde auf die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes durch Ortak Umzüge, wird auf den Haftungsausschluss gemäß § 451d Abs. 1 Nr. 2 HGB hingewiesen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, gefährliches Umzugsgut (z.B. feuergefährliche, explosionsgefährliche, ätzende oder giftige Stoffe) rechtzeitig anzugeben. Dazu gehören unter anderem Akkus, Chemikalien, Batterien, Gase und Munition.

3. Bei sperrigen oder besonders schweren Gütern, die am Zielort nur mit erheblichem Risiko entladen werden können, hat der Kunde entsprechende Anweisungen zu erteilen.

V. Zahlungsbedingungen

1. Das vereinbarte Entgelt ist bei Ablieferung fällig, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann Ortak Umzüge das Umzugsgut einlagern oder zurückhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.

3. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

VI. Lagerbedingungen

1. Bei der Einlagerung ist der Kunde verpflichtet, auf gefährliche oder problematische Güter hinzuweisen.

2. Ortak Umzüge erstellt bei Einlagerung ein Lagerverzeichnis, das vom Kunden zu unterzeichnen ist.

3. Der Kunde hat seine aktuelle Anschrift während der Einlagerungsdauer mitzuteilen.

VII. Kündigung und Rücktritt

1. Kündigung durch den Kunden

Bei einer Kündigung des Umzugsvertrages durch den Kunden gelten folgende Stornobedingungen:

• Bis zum Vortag des Umzugstermins: 30 % des vereinbarten Entgelts sind als Aufwandsentschädigung fällig.

• Am Tag des Umzugs: 100 % des vereinbarten Entgelts werden in Rechnung gestellt, da die Dienstleistung bereits vollständig vorbereitet ist.

VIII. Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist der Sitz der beauftragten Niederlassung von Ortak Umzüge.

IX. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Ortak Umzüge.

Digitale Barrierefreiheit